Allein im Jahr 2014 gab es 38 Laserpointer-Attacken auf VBZ-Mitarbeitende. Die VBZ befinden; das sind 38 zu viel, und zeigen sich in einer Sensibilisierungs-Kampagne mit ihren Fahrerinnen und Fahrer solidarisch. Eine betroffene Busfahrerin erzählt von ihren Erfahrungen. Zudem erfahren Sie in diesem Bericht, was die Sozialpartner zum Thema sagen und wie bei einer Beobachtung gehandelt werden soll.
Dienstbeginn. Sie setzen sich ins Fahrzeug, richten ihren Sitz, begrüssen die Fahrgäste, fahren durch die Stadt – alles Routine – und doch ist heute irgendetwas anders als sonst. Etwas irritiert. Sie blicken umher und siehe da, da steht jemand in sicherer Entfernung zu ihrem Tram oder Bus, ein kleines Gerät in der Hand haltend. Der Laser strahlt direkt in die Augen. Eine Zehntelsekunde, die fatale Folgen haben kann.
Die Laser-Attacken nehmen zu
Genau dieses Szenario erleben unsere Fahrdienstmitarbeitenden viel zu häufig. Im Jahr 2013 gab es 14 Laserpointer-Attacken auf VBZ-Mitarbeitende, letztes Jahr bereits 38 – Tendenz steigend. Mit diesen Angriffen wird einerseits die Sehkraft der Fahrerinnen und Fahrer gefährdet, andererseits aber auch die Sicherheit der Fahrgäste. Nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn eine geblendete Fahrerin oder ein geblendeter Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.
Erfahrungsbericht einer Busfahrerin
Sie ist seit sieben Jahren Busfahrerin bei den VBZ und liebt ihren Beruf. Leider ist die junge Frau aber im April 2014 Opfer einer brutalen Laser-Attacke geworden. Einfahrend mit dem 75-er Bus von Seebach in Richtung Oerlikon wurde sie an einer Haltestelle skrupellos geblendet. «Ich habe den Strahl genau gesehen, habe versucht weg zu schauen, aber beim Anfahren hat er mein Auge gestreift.» Die 33-Jährige fuhr noch etwas weiter, hat dann aber an der nächsten Haltestelle den Vorfall der Leitstelle gemeldet und wurde sofort abgelöst. Es gab eine polizeiliche Befragung und sie hat eine Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben. Dazu sind die Mitarbeitenden des Fahrdiensts bei einer Laser-Attacke verpflichtet. Rund eine halbe Stunde nach der Blendung konnte sie nicht mal mehr ihre SMS lesen – sie musste ins Spital. Dies ist jetzt alles fast 20 Monate her. Ihr Sehvermögen war zum Glück nie gefährdet, sie konnte gleich wieder ihren Dienst antreten und arbeitet weiterhin 80% als Busfahrerin. Seit der Laser-Attacke jedoch, wird sie von starken Kopf- und Augenschmerzen geplagt, denn der Strahl hat ihre Netzhaut verletzt. Die Regeneration der Netzhaut kann 3-4 Jahre dauern. Wäre der Laser-Strahl direkt in ihre Augen gelangt, wären die Folgen vielleicht noch verheerender.
Für die junge Frau ist klar, dass sie ihren Beruf weiterhin ausüben möchte. Zur Tat sagt sie: «Ich wünschte mir, diese Streif-Blendung wäre nie passiert. Und ja, manchmal möchte ich, dass die Täterin oder der Täter auch mal meine Schmerzen hat.» Ihre Vorgesetzten sind natürlich über den Fall informiert. Wenn sie zu starke Kopfschmerzen hat und auch die Medikamente nicht helfen, wird sie abgelöst. Sie fühlt sich von den VBZ und ihren Kolleginnen und Kollegen unterstützt und hofft, dass diese Schmerzen irgendwann aufhören und sie wieder wie früher Tag für Tag schmerzfrei und mit grosser Freude Busfahrerin sein kann.
Wer das Fahrpersonal gefährdet, gefährdet auch Sie
Die VBZ stellen sich hinter ihr Fahrpersonal und positionieren sich mit voller Kraft gegen Laser-Attacken. Die Sensibilisierungs-Kampagne macht auf das wichtige aber viel zu selten thematisierte Problem aufmerksam. Auf vbz.ch/stopplaser involvieren die VBZ die Bevölkerung und fordern sie zur direkten Aktion auf. Mit einem Bildgenerator hat jede und jeder die Möglichkeit, symbolisch zu einem Fahrdienstmitarbeitenden zu werden. Dafür braucht es ein Bild von sich selbst, das man ins Umfeld eines Fahrzeugs setzen kann. Die Botschaft lautet: «Wer das VBZ-Fahrpersonal gefährdet, gefährdet auch mich». Um die Solidarität offen zu bekunden, besteht die Möglichkeit, das erstellte Bild auf den eigenen Social Media-Kanälen zu veröffentlichen oder gar als Profilbild einzusetzen.
Bei Beobachtungen sofort die Polizei informieren
Wer eine solche Tat beobachtet, ist gebeten sofort die Polizei (117) zu verständigen. Laser-Attacken erfüllen in den allermeisten Fällen den strafgesetzlichen Tatbestand der leichten oder schweren Körperverletzung. Wird ein Laserpointer gegen unser Fahrpersonal gerichtet, macht sich der Täter oder die Täterin zudem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte strafbar. Unseren Fahrgästen gegenüber kommt es zu einer Gefährdung des Lebens, die selbstverständlich streng bestraft wird. Darüber hinaus wird auch wegen Störung des öffentlichen Verkehrs ermittelt. Es gab bereits Anzeigen und es wurden auch schon Täterinnen und Täter gefasst. Sie müssen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen. Zivilrechtlich sind die Angreiferinnen und Angreifer mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert.
Unsere Sozialpartner zeigen sich ebenfalls engagiert
Hanspeter Hofer ist der Sekretär der Gewerkschaft transfair (Branche öffentlicher Verkehr) und erläutert das Thema wie folgt: «Laser-Attacken sind feige Taten mit unabsehbaren Folgen und Konsequenzen. Sie sind ausnahmslos durch die Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen und hart zu bestrafen.» Für Markus Tscholl, Vize-Präsident der VPOD-VBZ-Gruppe ist klar: «Wir müssen die Mitarbeitenden der VBZ schützen. Vor physischer und verbaler Gewalt. Das geht uns alle an.»
Setzten auch Sie ein Zeichen und stellen Sie sich hinter unser Fahrpersonal.
Die Stadtpolizei hat das Problem der Laser-Attacken bereits vor drei Jahren thematisiert. Der folgende Video-Beitrag «Laserblendungen – gefährlich und illegal» liefert weiterführende Informationen zum Thema: