Dem neuen Zürcher Tram einen Schritt näher

Der Zürcher Regierungsrat hat den Beschluss des Verkehrsrats in Sachen Trambeschaffung aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die VBZ und der ZVV wollen nun gemeinsam eine neue Zweitmeinung über die Auswertung der Offerten einholen. Ich habe unserem Direktor Dr. Guido Schoch nach der Bekanntgabe des wichtigen Entscheids ein paar Fragen gestellt.

Was bedeutet der Entscheid des Regierungsrates für Sie und für die Verkehrsbetriebe Zürich?

Ich bin froh um diesen Entscheid. Wir wollen nun vorwärts blicken und gemeinsam mit dem ZVV einen Experten bestimmen, der eine Zweitmeinung über die Auswertung der eingereichten Offerten durchführt.

Ein neues Tram zu beschaffen ist eine nicht ganz so einfache Angelegenheit, wie man von Aussen vielleicht denken könnte. Die heutigen Tramfahrzeuge sind komplexe, hochtechnische Systeme, welche während einer Lebensdauer von 40 Jahren ihren Dienst in der Öffentlichkeit versehen müssen. Bei dieser Aufgabe werden wir uns wie  bisher mit unserer gesamten Kompetenz und grossem Engagement einbringen. Die Wahl des neuen Trams bestimmt die Qualität und auch der Kosten des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zürich für die nächsten 40 Jahre mit.

Die Geschehnisse der letzten Monate haben sicherlich eine Verzögerung zur Folge. Was bedeutet diese Zeitverzögerung für das Tram-Beschaffungsprojekt?

Wir werden den Einsatz unserer bestehenden Fahrzeug-Flotte nun so planen, dass sie die Leistung auch während der Verzögerungsphase erbringen kann. Dazu werden wir sicherlich in die bestehenden Tram 2000 etwas investieren müssen.

Wie gestalten sich nun die nächsten Schritte, damit möglichst bald ein neues Tram auf Zürichs Schienen fährt?

Wir hoffen sehr, dass nicht nur der Gutachter, sondern auch die zu beantwortenden Fragen partnerschaftlich ausgewählt werden, um bald einen kompetenten Entscheid fällen zu können.

Die Verlängerung der Offerten aller Anbieter dauert noch bis zum 1. Juli 2016. Die VBZ werden alles daran setzen, dass der Verkehrsrat möglichst rasch alle Fakten auf dem Tisch hat, so dass ein Entscheid vor Ablauf dieser Fristen gefällt werden kann.

Der Regierungsrat sowie die VBZ gemeinsam mit dem ZVV haben heute zu diesem Thema ihre Communiqués veröffentlicht:

 

Chronologie zur Trambeschaffung

- Die Verkehrsbetriebe Zürich VBZ starteten im Jahr 2011 mit einer öffentlichen Ausschreibung nach GATT / WTO für 70 neue Tram-Fahrzeuge. Diese sollen Fahrzeuge des Typs Tram 2000 ersetzen.   - Die Beurteilung der Offerten im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erfolgte durch die VBZ. Die Angebote sind seit dem Herbst 2013 vollständig ausgewertet, die Resultate hingegen noch nicht kommuniziert. Über den Zuschlag entscheidet das zuständige städtische Gremium. Für die Finanzierung der Folgekosten ist jedoch per Gesetz der ZVV zuständig. Die VBZ stellten beim ZVV im Januar 2014 ein Gesuch um Kostengutsprache. Über die Kostengutsprache entscheidet der Verkehrsrat des Kantons Zürich.    - In diesem Verwaltungsverfahren prüft der ZVV das Gesuch auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenverkehrsgesetz des Kantons Zürich, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.   - Eine Zweitmeinung sollte Klarheit über offene Fragen zum Gesuch schaffen. Nicht alle Anbieter gewährten jedoch dem vom ZVV beauftragten Gutachter Einblick in die Offerten. Das verunmöglichte dem ZVV eine abschliessende Beurteilung. Aufgrund des laufenden Ausschreibungsverfahrens kann über diese Punkte keine Auskunft gegeben werden.   - Der Verkehrsrat beschloss daher, keine Kostengutsprache zu leisten. Gegen diesen Entscheid erhob die Stadt Zürich, vertreten durch die VBZ, Rekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich.     - Der Regierungsrat hob mit Beschluss vom 15.9.2015 den Beschluss des Verkehrsrats auf und wies den ZVV an, gemeinsam mit den VBZ ein neues Gutachten erstellen zu lassen. 

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